Kostenerstattung für Osteopathie in D/A/CH

Trotz unterschiedlicher Rechtslage ähnelt sich die Erstattungspraxis in den deutschsprachigen Ländern. Keiner der drei Staaten hat einheitliche Regelungen. Prinzipiell gilt, dass sich Patienten bei Ihrer Krankenkasse informieren müssen, ob Ihre Kasse die Rechnung Ihres Osteopathen erstattet und in welcher Höhe.

D.h., es gibt keine Regelsätze für Osteopathie. Da Osteopathen Freiberufler sind, können sie ihr Honorar selbst bestimmen. Die Kosten betragen in Deutschland zwischen 60 und 150 Euro je Sitzung, in Österreich zwischen 70 und 130 Euro pro Einheit sowie in der Schweiz je nach Dauer zwischen 80 und 160 CHF.

Deutschland

Da die Osteopathie in Deutschland nicht gesetzlich geregelt ist, ist sie auch nicht Teil des gesetzlichen Heilmittelkatalogs. Trotzdem erstatten seit 2012 rund 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die sich nach Leistungsbetrag und Form der Abrechnung von Kasse zu Kasse unterscheidet.

Auch die Voraussetzungen für die Therapeuten bzw. Leistungserbringer sind unterschiedlich: Manche Kassen erstatten nur Leistungen von Osteopathen mit abgeschlossener Ausbildung (1350 Stunden), andere erstatten ab einem Ausbildungsumfang von mindestens 800 Stunden.

Österreich

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für osteopathische Behandlungen, da Osteopathie in Österreich als Heilmethode nicht anerkannt ist.

Private Zusatzversicherungen übernehmen jedoch – abhängig vom Vertrag – die Kosten teilweise oder zur Gänze.

Schweiz

Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich ist in der Schweiz Osteopathie fester Bestandteil des Gesundheitssystems. Osteopathische Leistungen können über eine Zusatzversicherung erstattet werden.

Auf Anforderung der Zusatzversicherungen müssen Osteopathen in der Schweiz ihre Rechnungen nach dem Standardformat „Tarif 590“ erstellen. Der Preis hängt dann von der Behandlungsdauer ab.

Doch auch in der Schweiz unterscheiden sich die Konditionen für die Erstattung nach Kasse bzw. Vertrag. Verschiedene Zusatzversicherungen bieten unterschiedliche Erstattungsmodalitäten an. Voraussetzung für die Erstattung ist eine Zusatzversicherung, die Komplementärmedizin beinhaltet.